Meisterschulen / Meisterkurse - Chirurgiemechanikermeister(in)

Chirurgiemechanikermeister(in) Kreishandwerkerschaft Tuttlingen Chirurgiemechanikermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Chirurgiemechanikermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Kreishandwerkerschaft Tuttlingen

Moltkestraße 7
78532 Tuttlingen

Tel: 07461 / 2201

Kontakt

Kreishandwerkerschaft Tuttlingen

Moltkestraße 7
78532 Tuttlingen
Baden-Württemberg
Deutschland

Tel: 07461 / 2201

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