Die Verordnung über das Meisterprüfungsbild und die Prüfungsanforderungen in
den Teilen I+II der Meisterprüfung im elektrotechnischen Handwerk wurden mit
Wirkung zum 1. Oktober 2002 geändert.
Sie wurden an den steigenden Anforderungen
der beruflichen Praxis ausgerichtet und tragen wesentlich dazu bei, dass
die Meisterprüfung und damit der große Befähigungsnachweis nach wie vor die
zentrale Grundlage für die Qualitätssicherung in den elektrotechnischen Betrieben
ist.
Inhalte:
Teil I (fachpraktischer Teil) und Teil II (fachtheoretischer Teil)
Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik, Digitaltechnik mit mathematischen Anwendungen
Mess- und Regelungstechnik
Anwendung der berufsbezogenen, sicherheitsrelevanten Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
Projektierung und Fachkalkulation
Energie- und Gebäudetechnik
Steuerungstechnik, elektrische Maschinen, Gebäude-, Beleuchtungs- und Gerätetechnik
aus den Bereichen Kommunikations- und Sicherheitstechnik: Datenübertragungstechnik, Telekommunikationstechnik, Gefahrenmeldetechnik und Meldetechnik
aus dem Bereich Systemelektronik: Bussysteme, Leistungselektronik, Automatisierung, Leiterplatten (EMV), Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Betriebsorganisation