Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Fischwirtschaftsmeister Seen- und Flusswirtschaftsmeiste zu erfüllen:
• Sie müssen nach der Berufsabschlussprüfung 2 Jahre Praxiserfahrung als Zulassungsvoraussetzungen vorweisen.
Gutsstraße 1
02699 Königswartha
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Sachsen
Deutschland
Tel: 351 / 2612-0