Meisterschulen / Meisterkurse - Friseurmeister(in)

Friseurmeister(in) Meininghaus Akademie der Friseure Friseurmeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Friseurmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Meininghaus Akademie der Friseure

Friedrich-von-Schletz-Straße 4
91301 Forchheim

Tel: 09191 / 798611

Kontakt

Meininghaus Akademie der Friseure

Friedrich-von-Schletz-Straße 4
91301 Forchheim
Bayern
Deutschland

Tel: 09191 / 798611

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