Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Gold- und Silberschmiedemeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Heidenheimer Straße 1
73529 Schwäbisch Gmünd
Heidenheimer Straße 1
73529 Schwäbisch Gmünd
Baden-Württemberg
Deutschland
Tel: 07171 / 804-100