Meisterschulen / Meisterkurse - Keramikermeister(in)

Keramikermeister(in) Staatliche Fachschule für Keramik Keramikermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Keramikermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Staatliche Fachschule für Keramik

Marienplatz 8
84028 Landshut

Tel: 0871 / 922 388-0

Kontakt

Staatliche Fachschule für Keramik

Marienplatz 8
84028 Landshut
Bayern
Deutschland

Tel: 0871 / 922 388-0

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