Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Landwirtschaftsmeister zu erfüllen:
• Sie müssen nach der Berufsabschlussprüfung 2 Jahre Praxiserfahrung als Zulassungsvoraussetzungen vorweisen.
Bockhorst 1
18273 Güstrow
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18273 Güstrow
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
Tel: 03843 / 264 - 300