Meisterschulen / Meisterkurse - Metallbauermeister/In - Teil I und II - Teilzeit

Metallbauermeister/In - Teil I und II - Teilzeit Handwerkskammer Rheinhessen Metallbauermeister/In - Teil I und II - Teilzeit

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Teilzeit, Berufsbegleitend
Termine:
03.09.2024 - 15.11.2025, Mainz - Berufsbegleitend Online anmelden
Beginn:

Unterrichtszeiten: dienstags und donnerstags von 17:30-20:30 Uhr und samstags von 08:00-13:30 Uhr

Dauer:

750 Stunden

Preis

Kursgebühren: 6.100,00 €

Prüfungsgebühr Teil I+II: 800,00 €

Weitere Kosten:

Zulassungsgebühren: 50,00 €
Werkstattnutzungsgebühren/Prüfungstag: bis zu 60,00 €
Literatur: ca. 130,00 €
Laptop: abhängig vom Modell
Materialkosten Prüfung: 500,00-700,00 €*

Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen!

Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren: 6100 €
- 50% staatlicher Zuschuss: 3050 €
= 50% Darlehen: 3050 €
- 50% Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung: 1525 €
verbleibendes Restdarlehen:
1525 € -> 75% Ersparnis!
Unser Tipp
Fördermöglichkeiten:

Aufstiegs-BaföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Metallbauermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Rheinhessen

Berufsbildungszentrum I

Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz

Tel: 06131 / 9992-515

Homepage Kursanbieter


Parkplätze:

Parkplätze befinden sich hinter dem Gebäude

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Inhalte
Teil I – Fachpraxis:

Zur Vorbereitung auf § 4 sind im Teil I folgende Schwerpunkte erforderlich: gezielte Schulung an zerspanenden und spanlosen Werkzeugmaschinen und in Fügetechniken sowie der Umgang mit EDV zur Realisierung der Anforderungen im Meisterprüfungsprojekt und in der Situationsaufgabe. Vorbereitung Fachgespräch Sie hängt von den Beurteilungskriterien ab, die der Prüfungsausschuss vorgibt. Dabei soll der konzeptionelle Ansatz deutlich werden.

Teil II – Fachtheorie:

Bereich 1 | Metallbautechnik
1. Konstruktionsentwürfe, Technisches Zeichnen, Einbindung der technischen Mathematik für spezifische Aufgaben
2. Eigenschaften und Verwendungszwecke von Werkstoffen
3. Metallbe- und –verarbeitung sowie Fügen
4. Steuerungstechnik
5. Prüf- und Messtechniken, Funktionsprüfungen und Fehlersuche

Bereich 2 | Auftragsabwicklung
1. Planung von Auftragsabwicklungsprozessen, Unteraufträge
2. Bewertung von Arbeitsplanung und – organisation, Vor- und Nachkalkulation
3. Erstellung technischer Arbeitspläne (EDV gestützt), auftragsbezogene Qualitätssicherung, 4. Ergebnis-Dokumentation

Bereich 3 | Betriebsführung und Betriebsorganisation
1. Ermittlung betrieblicher Kosten - Kostenrechnung
2. Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen
3. Betriebliches Qualitätsmanagement
4. Haftungsfragen
5. Berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
6. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz
7. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Logistik
8. Marketingmaßnahmen

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Metallbauer-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.

Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.

Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss

Meister im Metallbauer-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Metallbauer-Handwerk)

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55129 Mainz
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