Inhalte
Teil I – Fachpraxis:
Zur Vorbereitung auf § 4 sind im Teil I folgende Schwerpunkte erforderlich: gezielte Schulung an zerspanenden und spanlosen Werkzeugmaschinen und in Fügetechniken sowie der Umgang mit EDV zur Realisierung der Anforderungen im Meisterprüfungsprojekt und in der Situationsaufgabe. Vorbereitung Fachgespräch Sie hängt von den Beurteilungskriterien ab, die der Prüfungsausschuss vorgibt. Dabei soll der konzeptionelle Ansatz deutlich werden.
Teil II – Fachtheorie:
Bereich 1 | Metallbautechnik
1. Konstruktionsentwürfe, Technisches Zeichnen, Einbindung der technischen Mathematik für spezifische Aufgaben
2. Eigenschaften und Verwendungszwecke von Werkstoffen
3. Metallbe- und –verarbeitung sowie Fügen
4. Steuerungstechnik
5. Prüf- und Messtechniken, Funktionsprüfungen und Fehlersuche
Bereich 2 | Auftragsabwicklung
1. Planung von Auftragsabwicklungsprozessen, Unteraufträge
2. Bewertung von Arbeitsplanung und – organisation, Vor- und Nachkalkulation
3. Erstellung technischer Arbeitspläne (EDV gestützt), auftragsbezogene Qualitätssicherung, 4. Ergebnis-Dokumentation
Bereich 3 | Betriebsführung und Betriebsorganisation
1. Ermittlung betrieblicher Kosten - Kostenrechnung
2. Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen
3. Betriebliches Qualitätsmanagement
4. Haftungsfragen
5. Berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
6. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz
7. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Logistik
8. Marketingmaßnahmen
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:
wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Metallbauer-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.
Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.
Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss
Meister im Metallbauer-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Metallbauer-Handwerk)