Meisterschulen / Meisterkurse - Restaurantmeister / IHK

Restaurantmeister / IHK F+U Sachsen, Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung u. Umschulung GmbH Restaurantmeister / IHK

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Restaurantmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

F+U Sachsen, Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung u. Umschulung GmbH

Rathausstrasse 7
09111 Chemnitz

Tel: 0371 / 66601-0

Kontakt

F+U Sachsen, Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung u. Umschulung GmbH

Rathausstrasse 7
09111 Chemnitz
Sachsen
Deutschland

Tel: 0371 / 66601-0

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