Meisterschulen / Meisterkurse - Restaurantmeister / IHK

Restaurantmeister / IHK Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Restaurantmeister / IHK

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Restaurantmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Märkische Straße 120
44141 Dortmund

Tel: 0231 / 5417-415

Kontakt

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Märkische Straße 120
44141 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Tel: 0231 / 5417-415

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