Meisterschulen / Meisterkurse - Schuhmachermeister(in)

Schuhmachermeister(in) Schuhmacher-Innung München-Oberbayern Schuhmachermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Schuhmachermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Schuhmacher-Innung München-Oberbayern

Nordendstraße 40
80801 München

Tel: 089 / 2710458

Kontakt

Schuhmacher-Innung München-Oberbayern

Nordendstraße 40
80801 München
Bayern
Deutschland

Tel: 089 / 2710458

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