Meisterschulen / Meisterkurse - Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Bildungszentrum Kreishandwerkerschaft Gelsenkirchen Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 4, Ausbildung der Ausbilder, anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Bildungszentrum Kreishandwerkerschaft Gelsenkirchen

Emscherstraße 44
45891 Gelsenkirchen

Tel: 0209 / 970810

Kontakt

Bildungszentrum Kreishandwerkerschaft Gelsenkirchen

Emscherstraße 44
45891 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Tel: 0209 / 970810

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