Meisterschulen / Meisterkurse - Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Kreishandwerkerschaft Rügen-Stralsund-Nordvorpommern Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 4, Ausbildung der Ausbilder, anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

Bitte warten, Karte wird geladen
Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Kreishandwerkerschaft Rügen-Stralsund-Nordvorpommern

Mönchstraße 48
18439 Stralsund

Tel: 03831 / 292523

Kontakt

Kreishandwerkerschaft Rügen-Stralsund-Nordvorpommern

Mönchstraße 48
18439 Stralsund
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

Tel: 03831 / 292523

Video

Video zum Kurs

Downloads & Links