Meisterschulen / Meisterkurse - Uhrmachermeister(in)

Uhrmachermeister(in) Hessische Uhrmacherschule Uhrmachermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Uhrmachermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Hessische Uhrmacherschule

Laubweg 5
61267 Neu-Anspach

Tel: 06081 / 588 128

Kontakt

Hessische Uhrmacherschule

Laubweg 5
61267 Neu-Anspach
Hessen
Deutschland

Tel: 06081 / 588 128

Ihr Ansprechpartner

Norbert Müller
Tel: 06258 / 4256

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