Meisterschulen / Meisterkurse - Zimmerermeister(in)

Zimmerermeister(in) Kreishandwerkerschaft Ansbach, Körperschaft des öffentlichen Rechts-Fachschule für Meister Zimmerermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Zimmerermeister erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

Bitte warten, Karte wird geladen
Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Kreishandwerkerschaft Ansbach, Körperschaft des öffentlichen Rechts-Fachschule für Meister

Johann-Sebastian-Bach-Platz 24
91522 Ansbach

Tel: 0981 / 13269

Kontakt

Kreishandwerkerschaft Ansbach, Körperschaft des öffentlichen Rechts-Fachschule für Meister

Johann-Sebastian-Bach-Platz 24
91522 Ansbach
Bayern
Deutschland

Tel: 0981 / 13269

Downloads & Links