Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über eine sachkundeverantwortliche Person verfügen. Asbest Sachkundenachweise gelten lediglich für einen Zeitraum von 6 Jahren.
Zugangsvoraussetzungen
Technisches Personal für Industrie, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, Abwasserverbände sowie Handwerkerinnen oder Handwerker und Sicherheitsfachkräfte
Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7.
Eine Bestätigung der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist bei Anmeldung vorzulegen.
Kursinhalte
• Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
• Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
• Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, - Arbeitsverfahren geringer Exposition
• Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
• TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
• Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
• Persönliche Schutzausrüstung
• Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen