Meisterschulen / Meisterkurse - Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim Ausbildung der Ausbilder / Teil 4 für alle Meisterberufe / AdA

Termine / Dauer

Voraussetzungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.

Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.

Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim

Harm-Hindrik-Str. 2
48527 Nordhorn

Tel: 05921 / 8963 - 0

Homepage Kursanbieter


Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Vorbereitungslehrgang auf Teil III und Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk

Schwerpunkte Teil III:
Handlungsfelder
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Fachsystematische Inhalte
Buchführung, Jahresabschluss, Controlling
Handwerk, Marketing, Organisation, Personal, Finanzierung, Planung, Gründung
Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern

Schwerpunkte Teil IV:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen

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Bildungstipp

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