Unterrichtsform: | Teilzeit, Berufsbegleitend, Online Learning |
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Termine: |
01.07.2024 - 07.09.2024, München - Berufsbegleitend
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Beginn: | Meistervorbereitungslehrgang Teil II von September - Mai
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Lehrgänge: Teil I (wird vom Kursträger, Berufs- und Fortbildungszentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer Innung Südbayern, in Rechnung gestellt)
Teil II (wird vom Kursträger, Berufs- und Fortbildungszentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer Innung Südbayern, in Rechnung gestellt)
Dazu kommen noch individuelle Kosten für Fachbücher und Unterrichtsmaterial. *Nach aktuell gültiger Gebührenordnung der Karosserie- und Fahrzeugbauer Innung Südbayern. Prüfungsgebühren: (Rechnungsstellung erfolgt durch die
Teil I 240,00 € + Prüfermehrkosten von ca. 500€
Prüfermehrkosten für die praktische
Änderungen vorbehalten! |
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Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen! Beispielrechnung:
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Informationen zum
Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung In Bayern erhält seit 01.01.2023 jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister den Meisterbonus der bayerischen Staatsregierung. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 Euro. Was ist der Meisterbonus? Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt aktuell 3.000,00 Euro. Wer erhält einen Meisterbonus? Der Meisterbonus wird ab dem 1. September 2013 (Stichtagsregelung) für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und/oder Ihren Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, erhalten Sie den Bonus durch die Handwerkskammer für München und Oberbayern ausbezahlt. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z. B. Fachschule/Kammerprüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt. Muss ich einen Antrag stellen? Nein. Die Begünstigten werden von der Handwerkskammer für München und Oberbayern automatisch ermittelt und festgestellt. Sie erhalten an zwei Stichtagen im Jahr (Anfang April bzw. Anfang Oktober) ein Datenblatt zur Vorbereitung der Auszahlung, dass Sie bitte ausgefüllt zurücksenden. Wann erhalte ich die Auszahlung? Die Auszahlung des Meisterbonus an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr (ca. Juni/Juli bzw. ca. November/Dezember). Die Handwerkskammer für München und Oberbayern wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen. Was muss ich noch beachten? Zur steuerrechtlichen Behandlung der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt. |
Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Karosserie- und Fahrzeugbauermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Olschewskibogen 8
80935 München
Der Unterricht wird von erfahrenen haupt- und nebenberuflichen Dozenten und Meistern durchgeführt.
Im Bildungszentrum stehen den Lehrgangsteilnehmern Geräte und Einrichtungen zur Verfügung, die ständig dem neuesten Stand der Automobiltechnik angepasst werden.
Olschewskibogen 8
80935 München
Bayern
Deutschland
Mo.- Do. von 07:00 - 17:00 Uhr
Fr. von 07:00 - 14:00 Uhr
Heinz Windschüttl
Tel: 089 / 3546063