Meisterschulen / Meisterkurse - Kraftfahrzeugtechnikermeister/in - Teil I und Teil II

Kraftfahrzeugtechnikermeister/in - Teil I und Teil II Handwerkskammer Rheinhessen Kraftfahrzeugtechnikermeister/in - Teil I und Teil II

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Teilzeit, Berufsbegleitend
Termine:
Beginn:

Ab mehr als 12 Teilnehmern wird der Kurs in zwei Gruppen aufgeteilt.
Je nach Gruppe findet der Unterricht entweder
montags und mittwochs von 17:30-22:00 Uhr oder dienstags und donnerstags von 17:30-22:00 Uhr statt
sowie bei beiden Gruppen teilweise samstags von 08:00-14:00 Uhr

Dauer:

840 Stunden

Preis

Kursgebühr: 5.900,00 €

Prüfungsgebühr Teil I+II: 800,00 €

Weitere Kosten:

Zulassungsgebühren: 50,00 €
Werkstattnutzungsgebühren/Prüfungstag: bis zu 60,00 €
Literatur: ca. 140,00 €
TAK-Kurse: (AU, AUK, GAP, HV, Airbag, Klima) können zusätzlich belegt werden. Kurskosten auf Anfrage.

Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen!

Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren: 5900 €
- 50% staatlicher Zuschuss: 2950 €
= 50% Darlehen: 2950 €
- 50% Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung: 1475 €
verbleibendes Restdarlehen:
1475 € -> 75% Ersparnis!
Unser Tipp
Fördermöglichkeiten:

Aufstiegs-BaföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Kraftfahrzeugtechnikermeister / Fach. KFZ zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Handwerkskammer Rheinhessen

Robert-Koch-Straße 7
55129 Mainz

Tel: 06131 / 9992-515

Homepage Kursanbieter


Beschreibung:

Nur Qualifizierung und Training führen zum Erfolg. Die Handwerkskammer Rheinhessen mit ihren Bildungszentren ist optimal darauf eingestellt, Fach- und Führungskräfte nicht nur aus dem Handwerk auf die beruflichen Herausforderungen von heute und morgen vorzubereiten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Bildungswunsch haben. Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Inhalte
Teile I und II - Fachpraxis & Fachtheorie

Bereich 1 | Fahrzeugannahme mit EDV
1. Fahrzeugdaten erfassen
2. Schadenfälle unterscheiden
3. Aufträge erstellen und Arbeit delegieren
4. Kfz-Reparaturbedingungen erläutern
5. Hintergrundinformationen von Kunden erfragen
6. Rechtsberatungsgesetz beachten
7. Reparaturkosten-Übernahmebestätigung erklären
8. Fremdleistung vergeben
9. Produkthaftung erklären
10. Garantie-, Kulanz- und Gewährleistung unterscheiden

Bereich 2 | Service- und Reparaturinformationen
1. Kundenaussagen auswerten
2. Mess- und Prüfwerte auswerten
3. Diagnosedaten ermitteln
4. Wartungs-, Reparatur- und Servicedaten ermitteln
5. Kenndaten und Bezeichnungen erklären
6. Physikalische und chemische Zusammenhänge erklären
7. Funktion von Systemen und Bauteilen beschreiben

Bereich 3 | Kommunikation
1. Kunden- und Mitarbeitergespräche führen
2. Kunden und Mitarbeiter beraten
3. Mitarbeiter unterweisen
4. Kommunikation mit Dritten
5. Kfz-Betrieb repräsentieren
6. Konfliktsituationen bewältigen und Probleme lösen

Bereich 4 | Zeitplanung
1. Termine planen und Werkstattauslastung sicherstellen
2. Arbeitszeiten erfassen

Bereich 5 | Kalkulation
1. Stundenverrechnungssätze kalkulieren
2. Preise kalkulieren
3. Sonderleistungen kalkulieren
4. Angebote und Kostenvoranschlag erstellen
5. Nachkalkulation und Rechnung erstellen

Bereich 6 | Auftragsdurchführung
1. Fehler und Schäden am Fahrzeug erkennen
2. Karosserie- und Lackschäden beurteilen
3. Mess- und Prüfgeräte einsetzen
4. Instandsetzungs- und Reparaturwege festlegen
5. Fahrzeugsysteme diagnostizieren
6. Karosserieschäden beheben
7. Karosseriebauteile lackieren
8. Verkehrssicherheit von Fahrzeugen wiederherstellen

Bereich 7 | Auftragskontrolle und Fahrzeugübergabe
1. Dokumentationen und Protokolle auswerten
2. Arbeitspositionen kontrollieren
3. Endkontrolle Fahrzeug
4. Rechnung und durchgeführte Arbeiten erklären
5. Qualität der Arbeit kontrollieren und optimieren
6. Fahrzeug dem Kunden übergeben
7. Kundenzufriedenheit feststellen

Bereich 8 | Betriebliche Kennzahlen
1. Daten für Betriebsvergleich beschaffen
2. Betriebliche Leistung vergleichen
3. Kfz-Betrieb betriebswirtschaftlich auswerten
4. Leistungsfähigkeit des Kfz-Betriebes prüfen

Bereich 9 | Betriebs- und Personalmanagement
1. Mitarbeiter führen und motivieren
2. Geeignete Mitarbeiter auswählen
3. Abläufe im Kfz-Betrieb organisieren
4. Versicherungen für einen Kfz-Betrieb auswählen
5. Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleisten
6. Umweltschutzmaßnahmen einhalten
7. Kontroll- und Beurteilungssystem ausarbeiten
8. System für Verbesserungsvorschläge erarbeiten
9. Richtig investieren

Bereich 10 | Marketing im Kfz-Betrieb
1. Kunden analysieren
2. Serviceangebote erarbeiten
3. Werbestrategie erarbeiten

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Kfz-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.

Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.

Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss

Meister im Kfz-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Kfz-Handwerk)

Kontakt

Handwerkskammer Rheinhessen

Robert-Bosch-Straße 8
55129 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

Tel: 06131 / 9992-515
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Fr. 8.30-14.00

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