Meisterschulen / Meisterkurse - Tischler/Schreinermeister(in)

Tischler/Schreinermeister(in) Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern Tischler/Schreinermeister(in)

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Teilzeit
Termine:
Beginn:

Der Kurs beginnt voraussichtlich im Herbst 2024 (Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt).

Dauer:

Der Meistervorbereitungslehrgang im Tischlerhandwerk Teil I + II dauert ca. 16 Monate/850 Stunden.

Preis

5.440,00 €, zahlbar in 3 Raten
Förderfähig nach AFBG (Meister-Bafög)
zzgl. Fachliteratur von ca. 350,00 €, zzgl. Prüfungsgebühren
zzgl. Materialkosten für Arbeitsproben von ca. 380,00 €

Die Kosten für die Prüfung werden direkt durch die Prüfungsstelle in Rechnung gestellt und richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden.

Aufstiegs-BAföG 75% Förderung abfassen!

Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren: 6170 €
- 50% staatlicher Zuschuss: 3085 €
= 50% Darlehen: 3085 €
- 50% Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung: 1542 €
verbleibendes Restdarlehen:
1543 € -> 75% Ersparnis!
Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird, sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht.

Förderung wird nur für die Teilnahme an einer einzigen nach diesem Gesetz geförderten Maßnahme geleistet.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach der Hälfte der Maßnahme, spätestens aber nach sechs Monaten, nachzuweisen, dass eine regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erfolgt ist.

Der/die Antragssteller(in) dürfen keinen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss oder einen nach dem Hochschulrecht der Länder als gleichwertig eingestuften sonstigen Abschluss erworben haben.

Eine Altersgrenze besteht nicht.

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Tischler/Schreinermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern

Brentanostraße 2-4
63571 Gelnhausen

Tel: 06051 / 9228-0

Homepage Kursanbieter


Parkplätze:

Die Kursstätte befindet sich in der Kinzig-Schule in Schlüchtern. Dort stehen für unsere Teilnehmer ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Der Kurs findet in der Regel zu folgenden Zeiten außerhalb des hessischen Ferien statt:

Dienstag: 18:45 - 22:00 Uhr
Samstag: 07:35 - 12:45 Uhr

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Bildungstipp

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Kontakt

Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern

Brentanostraße 2-4
63571 Gelnhausen
Hessen
Deutschland

Tel: 06051 / 9228-0
Homepage Kursanbieter

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Servicezeiten:

Mo.-Fr. 8.00 -12.00 Uhr
Mo.-Do. 14.00 -16.00 Uhr

Ihr Ansprechpartner

Ute Glock
Tel: 06051 9228-0

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