Techniker / Fachwirte - Servicetechniker / Windenergieanlagen

Servicetechniker /  Windenergieanlagen TFA-Trainings- und Fortbildungsakademie GmbH Neubrandenburg Servicetechniker /  Windenergieanlagen

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Servicetechniker/in Windenergieanlagen zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

TFA-Trainings- und Fortbildungsakademie GmbH Neubrandenburg

Nonnenhofer Straße 24/26
17033 Neubrandenburg

Tel: 0395 / 3588100

Kontakt

TFA-Trainings- und Fortbildungsakademie GmbH Neubrandenburg

Nonnenhofer Straße 24/26
17033 Neubrandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

Tel: 0395 / 3588100

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