Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder, der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt „automatisch“ die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.
Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist.
Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige IHK oder HWK als Genehmigungsbehörde.
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32427 Minden
Die Handwerks-Service GmbH verfügt seit vielen Jahren über ein breit gefächertes Angebot der beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Ursprünglich als Handwerks-Service Minden-Lübbecke e.V. und Tochtergesellschaft der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland gegründet, ist es uns möglich, unser Bildungsangebot in den Räumlichkeiten und Werkstätten der Handwerksbildungszentren Minden und Lübbecke durchzuführen.
Die hierfür eingesetzten Handwerksmeister und Dozenten sind hoch qualifiziert und verfügen auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung und Meisterschulung über jahrelange Erfahrung.
Unser Fortbildungsangebot umfasst neben der Meistervorbereitung auch Lehrgänge wie CAD, Mastercam, CNC-Drehen u. Fräsen, SPS, E-Check, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten u.v.m.
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