IMit dem "Befähigungsnachweis - Kranbediener (Ladekran)" erwerben Sie die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse für die sichere und störungsfreie Bewegung von Lasten mit dem Ladekran.
Der Lehrgang basiert auf dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV 309-003 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V 52.
Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Vorschriften
- Sicherheitsbedingungen
- Bau und Ausrüstung
- Sicheres Bedienen von Kranen
- Prüfmethoden
- Nachweisführung
Zielgruppe:
Interessenten mit praktischer Berufserfahrung (ohne Befähigungsnachweis gemäß DGUV V 52 § 29), welche die vorgeschriebene Befähigung zur Bedienung eines Ladekrans erlangen möchten.
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (u. a. für das erfolgreiche Absolvieren der abschließenden Theorieprüfung)
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- praktische Berufserfahrungen beim Führen von Ladekranen
"Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt werden.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen
erwartet:
• das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
• die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
• die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu
handeln." (vgl. DGUV Grundsatz 309-003)
Abschluss:
Nach bestandener Theorieprüfung (in Fachsprache Deutsch) erhält der Kranführer einen personengebundenen Kranbedienerausweis.