Meisterschulen / Meisterkurse - Teil 3 für alle Meisterberufe / Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)

Teil 3 für alle Meisterberufe / Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO) Gemeinnütziges Bildungszentrum für Weiterbildung Bfw GmbH Teil 3 für alle Meisterberufe / Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)

Termine / Dauer

Unterrichtsform: Vollzeit
Termine:

Preis

1.590,00 €

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs Teil 3 Fachkaufmann (HwK) und Teil 4 der Ausbildung der Ausbilder anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Gemeinnütziges Bildungszentrum für Weiterbildung Bfw GmbH

Bahnhofstraße 56
32257 Bünde

Tel: 05223 / 18379-0

Homepage Kursanbieter


Beschreibung:

Als Meister/Meisterin sind Sie berechtigt, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen und Auszubildende auszubilden. Nutzen Sie Ihre Chance ! Sie erhalten mit der Weiterbildung zum Meister/zur Meisterin eine gründliche Ausbildung in kundenorientiertem Handeln, fachkompetenter Betriebs- und Personalführung sowie Betriebswirtschaft.

Zögern Sie nicht länger, starten Sie mit Ihrer Meisterausbildung!

Nach der neuen Handwerksordnung müssen Sie keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle mehr nachweisen, sondern können sich direkt nach der Gesellenprüfung zur Meisterschule - bei uns für die Ausbilder-Eignungsprüfung (anerkannt für den Teil IV der Meisterprüfung) und für die Prüfung Fachmann HwO (anerkannt für den Teil III der Meisterprüfung) anmelden.

Zur Information:

Die Meisterprüfung wird in vier Teilen angeboten:

Teil I: fachpraktischer Teil
Teil II: fachtheoretischer Teil
Fachmann HwO: anerkannt für den allgemein-theoretischer Teil III
AdA Ausbildung der Ausbilder: anerkannt für den allgemein-theoretischer Teil IV

Wann und wie Sie sich auf die Teile Ihrer Meisterprüfung vorbereiten, bestimmen Sie selbst. Sie können z.B. die fachlichen Teile (Teile I und II) zeitlich zusammenhängend in einem Lehrgang besuchen, ohne die Teile III und IV desselben Kurses mit buchen zu müssen.

Wir bieten Ihnen in unserer Meisterschule die Teilnahme am Fachmann HwO und AdA in Vollzeit- und Teilzeitlehrgängen an.

Weiterhin gibt es hervorragende Karrieremöglichkeiten für hochqualifizierte Meisterinnen und Meister. So können Sie z.B. auch ohne Abitur ein fachgebundenes Hochschulstudium aufnehmen.

Seit dem Sommersemester 2010 dürfen Handwerksmeister an allen Hochschulen des Landes unabhängig von der Note ihrer Meisterprüfung und ohne gesonderte Eignungsprüfung ein Studium in einem Fach, das ihrer Ausbildung entspricht, aufnehmen. Unproblematisch ist also beispielsweise das Maschinenbau- oder Betriebswirtschaftsstudium für einen Mechanikermeister. Gesellen mit dreijähriger Berufserfahrung erhalten einen fachgebundenen FH-Zugang.

Ablauf der Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Inhalte

Bei dem Lehrgang handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung. In der Prüfung muss nachgewiesen werden, dass Sie in einem Handwerksbetrieb für Betriebsinhaber/innen oder Führungskräfte kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungswege aufzeigen, dokumentieren und dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen können.
Nachfolgend sind die einzelnen Handlungsfelder und deren Inhalte kurz dargestellt:

1. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
Im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und berufliche Entwicklungspotenziale im Handwerk bewerten sowie Entscheidungsnotwendigkeiten darstellen zu können.

2. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
Im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Aufgaben im Rahmen der Gründung und Übernahme eines Unternehmens unter Berücksichtigung persönlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen und Ziele vorzubereiten, durchzuführen und zu bewerten sowie ihre Bedeutung für ein Unternehmenskonzept begründen zu können.

3. Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung unternehmensbezogener Stärken und Schwächen sowie marktbezogener Chancen und Risiken ein Unternehmen führen, betriebliche Wachstumspotenziale identifizieren und Unternehmensstrategien entwickeln zu können.

4. Wahlpflichthandlungsbereich: Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen
Hier sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche Vorgänge buchhalterisch manuell und elektronisch erfassen und prüfen zu können.

Die Prüfung erfolgt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen komplett am PC. Hierbei werden sowohl handlungsorienterte Aufgaben, als auch Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Kontakt

Gemeinnütziges Bildungszentrum für Weiterbildung Bfw GmbH

Bahnhofstraße 56
32257 Bünde
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Tel: 05223 / 18379-0
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Ihr Ansprechpartner

Brigitte Pietsch
Tel: 05223 / 18379-0

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