Die Zulassungsvoraussetzung zur Industriemeisterprüfung ist wie folgt gegliedert:
Sie benötigen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung, in einem anerkannten Ausbildungsberuf der dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet werden kann, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.
Zusätzlich wird meistens ein Nachweis der ausgeübten Berufspraxis, einer ein- oder mehrjährigen Tätigkeit, in Ihrem Gewerk gefordert.
Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Äußere Schneeberger Straße 34
08056,08058,08060,08 Zwickau
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Sachsen
Deutschland
Tel: 0375 / 8140