Inhalte
Teil I – Fachpraxis:
1. Projektarbeit (Entwurf, Planung, Angebot)
2. Praxis Projektarbeit
3. Fachgespräch
4. Situationsaufgaben:
- Arbeit 1 - Damenfrisur/Medienrohling
- Arbeit 2 - chem. Vorbehandeltes Haar dauerhaft umformen
- Arbeit 3 - klassisches Herrenhaarschneiden
- Arbeit 4 - Langhaar am Medium frisieren
- Arbeit 5 - Haarersatz am Medium einarbeiten
- Arbeit 6 - Beratung zur Beschaffenheit des Haares und zur Frisurengestaltung
- Arbeit 7 - Hautbeurteilung und Ableiten von Behandlungsvorschlägen
- Arbeit 8 - Pflegende Kosmetik / Nagelbehandlung
Teil II – Fachtheorie:
Bereich 1 | Gestaltung und Technik
1. Kundenberatung
2. Haar- und Hautbeurteilung
3. Beurteilung für haarkosmetische Behandlungen
4. Beurteilung für hautkosmetische Behandlungen
5. Entwerfen von Frisuren und Make up
6. Formenlehre und ihre Anwendung auf die
Arbeit des Friseurs
7. Farbenlehre und ihre Anwendung auf die
Arbeit des Friseurs
8. Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
9. Theorie der Haarschneidetechniken
10. Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
11. Theorie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
12. Hautkosmetische Behandlungen
13. Dekorative Kosmetik des Gesichts und der
Nägel
14. Produkte zur Hautpflege, Nagelpflege und
dekorativen Gestaltung
15. Bewertung und Beurteilung von Haarersatz
Bereich 2 | Salonmanagement
1. Unfall-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
2. Entwicklung Salonkonzept
3. Unternehmenskonzept
4. Ausstattung
5. Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
6. Friseurhandwerksbezogene Kosten- und
Leistungsrechnung
7. Planung Betriebsablauf
8. Personalführungskonzepte
9. Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
10. Informations- und Kommunikationssysteme
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:
wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Friseur-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.
Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.
Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss
Meister im Friseur-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Friseur-Handwerk)