Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Gärtnermeister - Garten- und Landschaftsbau zu erfüllen:
• Sie müssen nach der Berufsabschlussprüfung 2 Jahre Praxiserfahrung als Zulassungsvoraussetzungen vorweisen.
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