Meisterschulen / Meisterkurse - Stukkateurmeister(in)

Stukkateurmeister(in) Bildungszentren des Bauhandwerks e.V. Stukkateurmeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Stukkateurmeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Bildungszentren des Bauhandwerks e.V.

Bökendonk 15-17
47809 Krefeld

Tel: 02151 / 5155-10

Kontakt

Bildungszentren des Bauhandwerks e.V.

Bökendonk 15-17
47809 Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Tel: 02151 / 5155-10

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