Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Gärtnermeister - Garten- und Landschaftsbau zu erfüllen:
• Sie müssen nach der Berufsabschlussprüfung 2 Jahre Praxiserfahrung als Zulassungsvoraussetzungen vorweisen.
Am Lurzenhof 31
84036 Landshut
Am Lurzenhof 31
84036 Landshut
Bayern
Deutschland
Tel: 0871 / 9521-150