Meisterschulen / Meisterkurse - Maler- und Lackierermeister(in)

Maler- und Lackierermeister(in) Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland Maler- und Lackierermeister(in)

Voraussetzungen

Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Maler- und Lackierermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.

Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.

Schulinformation

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Veranstaltungsort und Informationen des Kursanbieters:

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland

Herzog-Adolf-Str. 3
25813 Husum

Tel: 04841 / 89950

Kontakt

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland

Herzog-Adolf-Str. 3
25813 Husum
Schleswig-Holstein
Deutschland

Tel: 04841 / 89950

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