Junge Handwerker können übergangslos, gleich nach der Gesellenprüfung, mit der Vorbereitung auf ihre Meisterprüfung starten.
Das sind die Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung (oder eine vergleichbare Facharbeiterprüfung) bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich. Die Handwerkskammer kann in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten.
Prüfungsbewerber, deren Zulassungantrag zur Meisterprüfung mit den entsprechenden Anmeldeformularen bei der Kammer vorliegt, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der Lehrgänge eingeladen. Lehrgangsanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass mit der Anmeldung zum Lehrgang nicht die Zulassung zur Meisterprüfung verbunden ist; letztere wird durch den zuständigen Meisterprüfungsausschuss ausgesprochen. Reichen Sie daher mit der Lehrgangsanmeldung auch den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung mit den notwendigen Unterlagen ein, damit die Zulassung geprüft werden kann.