Inhalte
Die Absolventen der Fortbildungsprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“ nach der Handwerksordnung besitzen fundierte betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse im kaufmännischen Bereich und im Bereich des Rechts (Handlungsfelder 1-3) sowie im Bereich der Kommunikation und Präsentation (Handlungsfeld 4).
Sie sind zur Übernahme von Führungsaufgaben befähigt.
Handlungsfelder
Rechnungswesen als unternehmerisches Steuerelement nutzen (80 Ustd.)
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen (56 Ustd.)
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten (54 Ustd.)
Unternehmensstrategien entwickeln (60 Ustd.)
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen (50 Ustd.)
Zulassungsvoraussetzungen
Eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf
oder
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis
Abschluss
Die bestandene Fortbildungsprüfung wird als Teil III der Meisterprüfung angerechnet und Sie erlangen den Abschluss „Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“.
Die Beschulung erfolgt gemeinsam mit den zukünftigen Handwerksmeistern und bereitet auf eine Selbstständigkeit oder eine führende Position vor.