Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten um die Zulassungsvoraussetzungen zum Fahrzeuglackierermeister zu erfüllen:
• Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
• Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen.
Schönstraße 21
60327 Frankfurt am Main
Hessen
Deutschland
Tel: 0180 / 11223320
Weiterbildungsteam
Tel: 0180 11 22 33 20 (0,039 Euro aus dem dt. Festnetz.