Inhalte
Teil I – Fachpraxis:
"Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt (§ 4)
Dazu sind im Teil I folgende Inhalte erforderlich: Die Planung, Durchführung und Dokumentation von Kundenaufträgen in den jeweiligen Schwerpunkten, mit den damit verbundenen Tätigkeiten: Planen, kalkulieren, organisieren, gestalten, durchführen, kontrollieren, dokumentieren und abschließen des Kundenauftrages.
Schwerpunkte: Gestaltung und Instandhaltung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege, Bauten- und Korrosionsschutz, Fahrzeuglackierung
Vorbereitung auf das Fachgespräch
Hier geht es im Wesentlichen darum, dass der Teilnehmer in die Lage versetzt wird, sein Meisterprüfungsprojekt richtig zu präsentieren, zu erklären und fachliche Zusammenhänge darzustellen. Dabei soll der konzeptionelle Ansatz deutlich werden. Hier sind auch die Beurteilungskriterien, die der Prüfungsausschuss vorgibt, zu beachten. "
Teil II – Fachtheorie:
Bereich 1 | Technik und Gestaltung
1. Analyse und Bewertung
2. Informationsbeschaffung
3. Naturwissenschaftliche Zusammenhänge
4. Messen, Prüfen, Berechnen und Beurteilen
Objekttechnik: Anwendungs-, Betriebs- und Werkstofftechnik
1. Anwendungstechnik: Untergründe, Arbeitsverfahren
2. Betriebs- und Werkstofftechnik: Technische Ausstattung, Werk-, Hilfsstoffe und Systemkomponenten
Objektgestaltung: Gestaltungstechniken und Farbgestaltung, Form- und Schriftgestaltung,
1. Gestaltungstechniken und Farbgestaltung: Grundlegende Techniken, Farbenlehre und Farbgestaltung, Erkenntnisse aus der Stil- und Kunstgeschichte für die Gestaltung
2. Form- und Schriftgestaltung: Erkenntnisse aus der Formenlehre für die Gestaltung, Schriftgestaltung
Bereich 2 | Auftragsabwicklung
Auftragsbeschaffung und -abschluss
1. Leistungsermittlung und -beschreibung
2. Angebot
3. Auftragsabschluss
Auftragsvorbereitung und Auftragsdurchführung
1. Arbeitsplanung
2. Qualitätssicherung
3. Rechtliche Vorschriften, Normen und Regeln
4. Kooperationspartner, Subunternehmer
5. Mängel- und Schadensaufnahme
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung zugelassen wird:
wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Maler-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.
Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.
Abschluss
Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.
Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss
Meister im Maler-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Maler-Handwerk)