Die Unterweisung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es werden die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Kranen vermittelt. Hierzu gehören Grundkenntnisse über konstruktive, maschinentechnische, elektronische, hydraulische und pneumatische Zusammenhänge sowie die Bestimmungen der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Der Kranführer lernt in der praktischen Unterweisung Brücken- und Portalkrane, Säulendreh- und Schwenkkrane sicher und richtig zu führen.
Der Lehrgang basiert auf dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV 309-003 (bisher BGG921) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV 52 (bisher BGV D6).
Brücken- und Portalkrane, Säulendreh- und Schwenkkrane
1.Tag: Theorie
Krantechnik: Kranbauarten, Physikalisches Grundbegriffe, Hauptbaugruppen, Maschinenelemente, Sicherheitseinrichtungen und Bremsen, Standsicherheit kippgefährdeter Krane
Kranbetrieb: Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweise von Kranen, Krankontrollbuch, Kranfahrweise, Prüfungen vor Arbeitsaufnahme, Verhalten bei Störungen, Koordination und Abstimmung bei Überschneidungen von Arbeitsbereichen mehrerer Krane
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten: Wartungsarbeiten und Arbeitssicherheit
Regeln der Technik, z.B. BG-Regeln, BG-Informationen
Persönliche Schutzausrüstung
Theoretische Prüfung
2.Tag: Praxis
Einweisung am Kran: Erläuterung der Kranbaugruppen und ihrer Funktionen, Kontrolle des betriebsbereiten und betriebssicheren Zustandes, In- und Außerbetriebnahme von Kranen, Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung bei Kranen
Übungen mit dem Kran: Anheben und Absetzen von Lasten (u.a. stabile Schwerpunktlage), Abfangen der pendelnden Last, Arbeiten mit Einweiser, Arbeiten mit Anschläger, Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung bei Kranen, Anschlagen von Lasten, Koordination mehrerer Antriebe
Wartungsarbeiten: einfache Verschleißkontrolle, Erkennen von Undichtigkeiten, Antriebe und Triebwerke, Kraftübertragungselemente, Handhabung von Abschmiereinrichtungen und Werkzeugen
Praktische Prüfung