Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III)
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Durch die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk wird festgestellt, dass der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalfühung und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz selbständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.
Teil I - Fachpraktischer Teil
Dieser Teil dient dazu, Sie auf die praktische Meisterprüfung vorzubereiten. Dabei bearbeiten Sie komplexe Aufgaben, um Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. In einem Fachgespräch stellen Sie die fachlichen Zusammenhänge dar, die Ihren Arbeiten zugrunde liegen: Angebot, Kalkulation, Auftragsabwicklung.
Für die Meisterprüfung in Teil I im Elektrotechniker-Handwerk werden die Schwerpunkte Energie- und Gebäudetechnik, Kommunikations- und Sicherheitstechnik sowie Systemelektronik gebildet. Der Prüfling hat einen dieser Schwerpunkte auszuwählen. Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren eine Anlage bzw. eine Anlagenkomponente. Außerdem erstellen Sie jeweils ein Prüfprotokoll.
Energie- und Gebäudetechnik
Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren eine Anlage oder Anlagenkomponente der Energie- und Gebäutechnik. Die Leistung wird durch Sie ausgeführt. Ein Prüfprotokoll wird erstellt.
Kommunikations- und Sicherheitstechnik
Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren Anlagenkomponenten der Kommunikations- und Sicherheitstechnik. Nachdem Sie die Leistung ausgeführt haben, erstellen Sie ein Prüfprotokoll.
Systemelektrotechnik
Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren eine Anlage oder Anlagenkomponente der Systemelektrotechnik. Die Leistung wird durch Sie ausgeführt und ein Prüfprotokoll erstellt.
Teil II - Fachtheoretischer Teil
Das Elektrotechnikerhandwerk bleibt auch nach der neuen Handwerksordnung ein zulassungspflichtiges Handwerk. Außerdem wurden im Jahre 2003 der neue Ausbildungsberuf "Elektroniker" geschaffen sowie ein neuer Rahmenlehrplan für die Meisterausbildung verabschiedet.
Damit reagierte der Gesetzgeber auf technologische Entwicklungen.
Der neue Rahmenlehrplan und die Prüfungsanforderungen unterscheiden sich deutlich von den bisher geltenden Vorschriften. Künftig wird in erster Linie festgestellt, ob Sie befähigt sind, einen Betrieb selbstständig zu führen und Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und- entwicklung wahrzunehmen.
Vorbereitungsmodul
Gewerkespezifische mathematische - physikalische Grundlagen
Elektro- und Sicherheitstechnik
Sie erwerben grundlegende Qualifikationen der Elektrotechnik, Elektronik und Digitaltechnik mit mathematischen Anwendungen. Das beinhaltet u. a. die Anwendung der Mess- und Regelungstechnik sowie berufsbezogener, sicherheitsrelevanter Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften, die Projektierung und Fachkalkulation, Fragen von Energie- und Gebäudetechnik und Systemelektronik.
Auftragsabwicklung
Sie trainieren Auftragsplanung und Bedarfsanalyse:
Material-, Personal- und Maschineneinsatz, Auftragsabwicklung, Terminplanung und Genehmigungserfordernisse, Unteraufträge, Bewertung von Arbeitsplanung und -organisation, Vor- und Nachkalkulation, Erstellung technischer Arbeitspläne, auftragsbezogene Qualitätssicherung, Ergebnisdokumentation.
Betriebsführung und -organisation
Sie ermitteln betriebliche Kosten und lernen den Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen. Sie befassen sich mit betrieblichem Qualitätsmanagement und Marketing.